AGB
1. Allgemeines
(1) Diese AGB gelten für alle Trainings/Kurse/Nachhilfe von MDS-Dozent , auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2) In den Regelungen dieser AGB wird der/die Anmeldende als Teilnehmer (TN) bezeichnet. Dies geschieht lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für weibliche und männliche Beteiligte sowie für juristische Personen.
(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, von MDS-Dozent). Erklärungen von MDS-Dozent genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
2. Anmeldung
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Der Teilnehmer ist an seine Anmeldung gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) durch die Anmeldung zustande. Die Anmeldungen werden nach dem Eingangsdatum berücksichtigt. Eine Anmeldung wird durch MDS-Dozent nicht bestätigt. Der TN kann die gewünschte Veranstaltung besuchen, sofern er keine andere Mitteilung erhält.
(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei MDS-Dozent eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
(4) Mit der schriftlichen Anmeldung (auch per Internet) verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung des ausgeschriebenen Entgeltes - je nach Teilnehmerzahl - für den gesamten Kurs,gleichgültig, ob er an allen Kursterminen teilnimmt oder nicht.
(5) Die volle Zahlungspflicht entsteht auch, wenn jemand ohne Anmeldung an einer Veranstaltung oder Teilen einer Veranstaltung teilnimmt.
(6) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
3. Vertragspartner*in und Teilnehmer*in
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen MDS-Dozent als Veranstalterin und dem Teilnehmer (Vertragspartner) begründet. Eine Änderung in der Person kann nicht durchführt werden.
4. Entgelt
(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung von MDS-Dozent (Programm, Aushang, Preisliste, Vertrag, Anmeldeformular etc.)
(2) Für Kurse, bei denen die ursprünglich vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,kann im Vorfeld, spätestens am ersten Abend, über das erhöhte Entgelt das Einverständnis der Teilnehmer eingeholt werden. Wird von Teilnehmern kein Einverständnis abgegeben, sind sie von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung befreit. Dadurch entfällt auch die Verpflichtung zur Zahlung des Entgeltes.
(3) Es besteht keine Garantie auf einen Einzel-Arbeitsplatz am PC.
5. Organisatorische Änderungen
(1) MDS-Dozent kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(2) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von MDS-Dozent nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 7 (2) Satz 2 und 3 und (3) sinngemäß.
(3) Während der Schulferien und an gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. Ein Anspruch auf Nachholung ausgefallener Veranstaltungen besteht nicht.
6. Rücktritt und Kündigung durch MDS-Dozent
(1) Die Mindestzahl der Teilnehmer wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Wird diese Mindestzahl bis ca. 1 Woche vor Kursbeginn nicht erreicht, kann MDS-Dozent vom Vertrag zurücktreten. Schon angemeldete Teilnehmer werden telefonisch oder schriftlich (auch per Email) benachrichtigt. Kosten entstehen den Teilnehmern hierdurch nicht.
(2) MDS-Dozent kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die MDS-Dozent nicht zu vertreten hat ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Teilnehmer unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmer ohne Wert ist.
(3)MDS-Dozent kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozentin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozentin, gegenüber Vertragspartnerinnen oder Beschäftigten,
Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann MDS-Dozent den Teilnehmer auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch von MDS-Dozent wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
7. Kündigung und Widerruf durch die Teilnehmer*innen
(1) Kündigungen müssen spätestens bis 7 Tage nach Zustimmung schriftlicher bei MDS-Dozent eingegangen sein. Bei späterem Rücktritt ist das volle Kursentgelt zu zahlen. Telefonische Kündigungen werden grundsätzlich nicht anerkannt. Ein Kurswechsel ist nur nach vorheriger Rücksprache mit MDS-Dozent möglich.
(2) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Teilnehmer- MDS-Dozent auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Teilnehmer nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(3) Der Teilnehmer kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 6) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Teilnehmer unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer wertlos ist.
(4) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
8. Schadenersatzansprüche
(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen MDS-Dozent sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn MDS-Dozent schuldhaft Rechte desTeilnehmers verletzt, die diesem nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Für den Verlust von Wertgegenständen übernimmt MDS- Dozent keine Haftung.
9. Teilnahmebescheinigung
(1) Teilnahmebescheinigungen werden in der Regel auf Anfrage ausgestellt, wenn mindestens 80% der Unterrichtsstunden eines Kurses besucht wurden. Leistungen werden grundsätzlich nicht bescheinigt. Teilnahmebescheinigungen für das laufende und das vergangene Semester werden kostenfrei ausgestellt. Für Teilnahmebescheinigungen für weiter zurückliegende Semester werden 5,00 € pro Bescheinigung erhoben.
10. Schlussbestimmung
(1) Das Recht, gegen Ansprüche MDS-Dozent aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von MDS-Dozent anerkannt worden ist.
(2) Ansprüche gegen MDS-Dozent sind nicht abtretbar.
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. MDS-Dozent ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Die Vertragspartnerin kann dem jederzeit widersprechen.
(4) Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-DSGVO.